LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 07.03.2007
L 6 RJ 67/01
Normen:
SGB VI § 43 ;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 10.08.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 22 RJ 306/00

Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit, zumutbare Verweisungstätigkeiten eines Facharbeiters

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.03.2007 - Aktenzeichen L 6 RJ 67/01

DRsp Nr. 2007/20091

Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit, zumutbare Verweisungstätigkeiten eines Facharbeiters

1. In einem Hochregallager fallen verschiedene Tätigkeiten an, die unterschiedliche körperliche, geistige und fachliche Anforderungen an den Arbeitnehmer stellen und dementsprechend unterschiedlich entlohnt werden. Daher existiert ein Beruf des "Hochregallagerarbeiters" nicht. 2. Auf Tätigkeiten im Leitstand von Hochregallagern zur Kontrolle und Steuerung der Fördertechnik, von Regalbediengeräten etc oder auf Tätigkeiten im administrativen Bereich z.B. zur Auftragssteuerung, Lagerverwaltung etc ist ein Facharbeiter mit einem älteren Ausbildungsabschluss, der auf Grund seines bisherigen beruflichen Werdeganges weder über Erfahrungen mit Lager- und Materialwirtschaftssystemen, Lager- und Fördertechnik noch im Umgang mit Personalcomputern und/oder elektronischer Steuerungs-, Kontroll- oder Automatisierungstechnik verfügt, nicht verweisbar. 3. Auf Tätigkeiten eines Hochstaplerfahrers ist ein Facharbeiter, der nur noch Tätigkeiten im Wechsel der Haltungsarten überwiegend im Sitzen verrichten kann, nicht verweisbar.