SG Bremen, vom 09.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 23 RI 280/02
Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit, Berücksichtigung von Betriebsrentenansprüchen als Hinzuverdienst
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.07.2007 - Aktenzeichen L 2 R 85/07
DRsp Nr. 2007/20352
Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit, Berücksichtigung von Betriebsrentenansprüchen als Hinzuverdienst
Nur wenn und soweit Betriebsrentenansprüche erst mit der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen, werden sie von der Regelung des § 143aSGB III erfasst. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]