Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 5. Dezember 2012 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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Zwischen den Beteiligten ist die Höhe der im Anschluss an eine vorläufige Entschädigung zu zahlenden Verletztenrente streitig.
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