A.
I.
1. Der Beschwerdeführer, seinerzeit Oberregierungsrat beim Landesfinanzamt Darmstadt, wurde im Jahre 1936 wegen jüdischer Abstammung in den Ruhestand versetzt. Zugleich wurde gegen ihn wegen grobfahrlässig unrichtiger Angaben über seine Abstammung ein Dienststrafverfahren durchgeführt, in dem ihm das Recht auf Ruhegehalt, Hinterbliebenenversorgung und Führung der Amtsbezeichnung aberkannt, jedoch ein Unterhaltsbeitrag bewilligt wurde.
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