LSG Baden-Württemberg - Beschluß vom 17.07.1997
L 2 J 3628/96
Normen:
SGG § 192 § 62 ;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 26.09.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 9 J 2239/95

Anspruch auf rechtliches Gehör bei der Auferlegung von Mutwillenskosten

LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 17.07.1997 - Aktenzeichen L 2 J 3628/96

DRsp Nr. 2006/23901

Anspruch auf rechtliches Gehör bei der Auferlegung von Mutwillenskosten

Voraussetzung für die Auferlegung von Mutwillenskosten ist eine Ankündigung und die Gelegenheit zur Stellungnahme. Dabei muß nicht nur auf die Mutwilligkeit der Fortführung des Rechtsstreits, sondern auch auf die Absicht des Gerichts, deswegen Mutwillenskosten aufzuerlegen, hingewiesen werden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 192 § 62 ;
Vorinstanz: SG Karlsruhe, vom 26.09.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 9 J 2239/95