Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 07.12.2011 wird zurückgewiesen.
I. Streitig ist die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II -Alg II-) gemäß dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit vom 01.12.2010 bis 31.05.2011 "nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften".
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