Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 5. September 2018 wird verworfen. Kosten sind für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
I.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die am 3. Juli 2017 von der zwischenzeitlich am 2018 verstorbenen Klägerin beantragte und vom Sozialgericht Kiel abgelehnte Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren S
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|