Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 12.11.2019 abgeändert. Der Klägerin wird für das Klageverfahren ab dem 21.08.2019 ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt L, C, beigeordnet. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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