LSG Bayern - Beschluss vom 24.05.2018
L 11 AS 410/18 B PKH
Normen:
SGB II § 31; SGG § 73a;
Vorinstanzen:
SG Würzburg, vom 03.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 10 AS 107/18

Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen VerfahrenAnforderungen an eine hinreichende Erfolgsaussicht beim Begehren auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen einen Minderungsbescheid nach dem SGB II

LSG Bayern, Beschluss vom 24.05.2018 - Aktenzeichen L 11 AS 410/18 B PKH

DRsp Nr. 2018/8028

Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an eine hinreichende Erfolgsaussicht beim Begehren auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen einen Minderungsbescheid nach dem SGB II

Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Erfolgsaussicht.

Eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht für das Begehren von einstweiligem Rechtsschutz nicht, wenn es an einem Überwiegen der Interessen des Antragstellers an der Anordnung der aufschiebenden Wirkung fehlt.

Tenor

Die Beschwerde gegen Punkt III. des Beschlusses des Sozialgerichts Würzburg vom 03.04.2018 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

SGB II § 31; SGG § 73a;

Gründe

I.