Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 24. Januar 2022 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
I.
Der Kläger macht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Hauptsacheverfahren geltend, in dem er sich gegen die Ablehnung einer Rente wegen Erwerbsminderung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Rentenversicherung - SGB VI) mit dem Feststellungsbegehren wendet, nicht erwerbsgemindert zu sein.
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