Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 29.09.2020 geändert. Dem Kläger wird ab dem 30.09.2020 Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren bewilligt und die Anwaltssozietät U T aus Dortmund beigeordnet.
Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
I.
Der Kläger wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Ablehnung seines Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein Klageverfahren, in dem er die Gewährung einer Verletztenrente begehrt.
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