Dem Kläger wird für das Berufungsverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin Z. bewilligt.
Dem Kläger wird aufgegeben, monatliche Raten in Höhe von 82 EUR an die Landeskasse zu zahlen.
Der Kläger hat für das Berufungsverfahren einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH) mit Ratenzahlung.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|