Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 03.12.2008 wird zurückgewiesen.
I. Streitig ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für eine vor dem Sozialgericht Würzburg (
Mit Bescheid vom 02.07.2008 lehnte die Beklagte einen Antrag der Klägerin auf Rente wegen Erwerbsminderung ab. Dagegen legte ihr Bevollmächtigter am 11.07.2008 Widerspruch ein. Zusammen mit der Eingangsbestätigung forderte ihn Beklagte die Klägerin auf, u.a. auch eine Vollmacht vorzulegen (Schreiben vom 22.07.2008).
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