Auf die Beschwerde wird der Beschuss des Sozialgerichts München vom 2. September 2008 aufgehoben und dem Beschwerdeführer für das Klageverfahren S
I. In der Hauptsache streiten die Parteien wegen einer Statusfeststellung nach § 7 a des Vierten Buchs Sozialgesetzbuch. Im vorliegenden Verfahren wendet sich der Kläger und Beschwerdeführer (Bf.) gegen die Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) und Anwaltsbeiordnung durch das Sozialgericht München.
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