I. Der Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 14. September 2009 wird aufgehoben.
II. Der Beschwerdeführerin wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Augsburg Prozesskostenhilfe bewilligt und die Dr. S. Rechtsanwalts GmbH, B-Straße, B-Stadt, beigeordnet.
I. Streitig ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das beim Sozialgericht Augsburg anhängige Klageverfahren, in dem die Klägerin und Beschwerdeführerin (im Folgenden: Bf.) eine Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um 50 v.H. anstatt der bewilligten 20 v.H., hilfsweise um mehr als 20 v.H. begehrt.
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