Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 7. Oktober 2009 wird zurückgewiesen.
I. Streitig ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das beim Sozialgericht Bayreuth anhängige Klageverfahren, in dem der Kläger und Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf.) die Gewährung von Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nach der Pflegestufe I begehrt. Die Beklagte und Beschwerdegegnerin (im Folgenden: Bg.) hatte den Antrag des Bf. mit Bescheid vom 25. Juni 2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10. August 2009 abgelehnt.
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