Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Hannover vom 10. Oktober 2011 (Versagung von Prozesskostenhilfe) aufgehoben.
Dem Kläger wird für sein Klageverfahren F. vor dem Sozialgericht Hannover unter Beiordnung von Rechtsanwalt G. H., I., ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt.
Eine Kostenerstattung im Beschwerdeverfahren findet nicht statt.
I. Der Kläger begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für die Durchführung eines Klageverfahrens vor dem Sozialgericht (
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