LSG Bayern - Beschluss vom 29.04.2010
L 20 R 1082/09 B PKH
Normen:
SGG § 73 Abs. 2 S. 2; SGG § 73a Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Nürnberg, vom 26.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 12 R 1061/09

Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren bei Berechtigung zur Vertretung durch einen Verbandsvertreter

LSG Bayern, Beschluss vom 29.04.2010 - Aktenzeichen L 20 R 1082/09 B PKH

DRsp Nr. 2010/13256

Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren bei Berechtigung zur Vertretung durch einen Verbandsvertreter

Gemäß § 73a Abs. 2 SGG scheidet eine PKH-Bewilligung nicht nur dann aus, wenn der Beteiligte tatsächlich von einem der Bevollmächtigten im Sinne des § 73 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 bis 9 SGG vertreten wird, sondern bereits dann, wenn der Beteiligte sich durch einen der genannten Bevollmächtigten vertreten lassen kann. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 26.11.2009 wird zurückgewiesen

Normenkette:

SGG § 73 Abs. 2 S. 2; SGG § 73a Abs. 2;

Gründe: