Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dresden vom 29. Februar 2012 wird verworfen.
I. Mit Beschluss vom 29.07.2009 hat das Sozialgericht Dresden den Antragstellerinnen und Beschwerdeführerinnen (im Folgenden: Antragstellerinnen) im dortigen Hauptsacheverfahren S 28 AS 2672/07 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin W... beigeordnet.
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