I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 18.02.2010 wird zurückgewiesen.
II. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für dieses Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
I. Im vorliegenden Beschwerdeverfahren geht es um die Frage, ob dem Antragsteller für das beim Sozialgericht Bayreuth (
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