SG Berlin, vom 28.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 59 AS 5610/06
Anspruch auf Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.12.2006 - Aktenzeichen L 5 B 678/06 AS PKH
DRsp Nr. 2007/20060
Anspruch auf Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts im sozialgerichtlichen Verfahren
Ein die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ablehnender Beschluss hält einer rechtlichen Überprüfung nicht stand, wenn er die Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe unverhältnismäßig überspitzt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]