Auf die Berufung der Klägerin werden der Bescheid der Beklagten vom 20. Mai 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 21. Juli 2009 sowie der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 18. Januar 2011 aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin mit Leistungen der medizinischen Fußpflege (einmal monatlich) zu versorgen.
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