LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 03.08.2012
L 4 P 5324/11
Normen:
SGB XI § 14; SGB XI § 15;
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 07.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 P 2638/09

Anspruch auf Pflegegeld nach der Pflegestufe II aus der sozialen Pflegeversicherung; Berücksichtigung der Verrichtung des Verlassens und Wiederaufsuchens der Wohnung im Zusammenhang mit einer krankengymnastischen Behandlung als notwendiger Zeitaufwand

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.08.2012 - Aktenzeichen L 4 P 5324/11

DRsp Nr. 2012/20637

Anspruch auf Pflegegeld nach der Pflegestufe II aus der sozialen Pflegeversicherung; Berücksichtigung der Verrichtung des Verlassens und Wiederaufsuchens der Wohnung im Zusammenhang mit einer krankengymnastischen Behandlung als notwendiger Zeitaufwand

Bei der Verrichtung des Verlassens und Wiederaufsuchens der Wohnung im Zusammenhang mit einer krankengymnastischen Behandlung kann für die Wegezeit nur der Zeitaufwand für den Hilfebedarf beim nächsterreichbaren Behandler berücksichtigt werden.

Bei der Verrichtung des Verlassens und Wiederaufsuchens der Wohnung im Zusammenhang mit einer krankengymnastischen Behandlung kann für die Wegezeit nur der Zeitaufwand für den Hilfebedarf beim nächsterreichbaren Behandler berücksichtigt werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 7. Oktober 2011 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB XI § 14; SGB XI § 15;

Tatbestand

Der Kläger begehrt Pflegegeld nach der Pflegestufe II ab 1. Dezember 2008.