Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 28.02.2013 wird zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten ist die Rücknahme eines Rentenbescheids unter Neuberechnung der Rente für die Zukunft streitig.
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