I. Das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 10.06.2008 wird aufgehoben.
Die Klage gegen den Bescheid vom 21.11.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.06.2007 wird abgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
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