Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 30.11.2018 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (Arbeitslosengeld II).
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