Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dortmund vom 10.01.2020 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich mit seiner Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts, mit dem die Fortsetzungsfeststellungsklage des Klägers gegen einen erledigten Eingliederungsbescheid als unzulässig verworfen wurde.
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