Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat dem Kläger auch die außergerichtlichen Kosten des
Berufungsverfahrens zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Umstritten ist die Versagung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) für den Zeitraum von Juli bis November 2015.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|