Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hamburg vom 7. Juli 2020 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 17. September 2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 15. Juli 2019 verpflichtet, der Klägerin für den Zeitraum vom 1. April 2017 bis zum 30. Juni 2017 Leistungen nach dem SGB II in Höhe von monatlich 637,- Euro zu bewilligen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt ein Viertel der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|