LSG Hessen - Urteil vom 04.08.2021
L 6 AS 140/18
Normen:
SGB X § 35 Abs. 1 S. 3; SGB X § 37 Abs. 1 S. 1; SGB X § 39; SGB X § 41 Abs. 1 Nr. 2; SGB X § 41 Abs. 2; SGB X § 43 Abs. 1; SGB X § 43 Abs. 2 S. 1 Hs. 2; SGB X § 43 Abs. 3; SGB X § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; SGB X § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 3; SGB X § 45 Abs. 4 S. 2; SGB X § 48 Abs. 1 S. 1; SGB X § 47 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und S. 2-4; SGB X § 50 Abs. 1 S. 1; SGB X § 50 Abs. 2; SGB II § 40 Abs. 1 S. 1; SGB II § 40 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3; SGB III § 330 Abs. 2; SGB III § 330 Abs. 3 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Darmstadt, vom 17.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 21 AS 1291/15

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB IIRechtmäßigkeit der Aufhebung und Erstattung von gewährten Zuschüssen für eine betriebliche EinstiegsqualifizierungAbgrenzung zwischen § 45 SGB X und § 48 SGB X im Hinblick auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Bescheide

LSG Hessen, Urteil vom 04.08.2021 - Aktenzeichen L 6 AS 140/18

DRsp Nr. 2021/17620

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II Rechtmäßigkeit der Aufhebung und Erstattung von gewährten Zuschüssen für eine betriebliche Einstiegsqualifizierung Abgrenzung zwischen § 45 SGB X und § 48 SGB X im Hinblick auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Bescheide

Für die Abgrenzung zwischen § 45 SGB X und § 48 SGB X ist maßgeblich auf die Bekanntgabe des Bescheides abzustellen. Wenn ein Bescheid erst bekannt gegeben wurde, nachdem die Zahlungen des Beklagten bereits auf dem Konto zugeflossen waren, kann § 48 SGB X, der die Fälle einer Änderung der Verhältnisse nach Erlass eines Verwaltungsakts erfasst, nicht Rechtsgrundlage der Aufhebung sein. Vielmehr ist § 45 SGB X heranzuziehen, der die Aufhebung von Verwaltungsakten betrifft, die bereits bei ihrem Erlass rechtswidrig sind.

Tenor

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 17. Januar 2018 wird zurückgewiesen.

II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB X § 35 Abs. 1 S. 3; SGB X § 37 Abs. 1 S. 1; SGB X § 39; SGB X § 41 Abs. 1 Nr. 2; SGB X § 41 Abs. 2; SGB X § 43 Abs. 1; SGB X § 43 Abs. 2 S. 1 Hs. 2; SGB X § 43 Abs. 3; SGB X § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; SGB X § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 3; SGB X § 45 Abs. 4 S. 2; SGB X § 48 Abs. 1 S. 1; SGB X § 47 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und S. 2-4; SGB X § 50 Abs. 1 S. 1; SGB X § 50 Abs. 2; § Abs. S. 1;