LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 08.04.2020
L 7 AS 21/20 B
Normen:
SGG § 75 Abs. 2 Alt. 2; SGG § 172 Abs. 1; SGG § 172 Abs. 2; SGB II; SGB XII;
Vorinstanzen:
SG Düsseldorf, vom 26.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 18 AS 996/19

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB IINotwendige Beiladung des Sozialhilfeträgers im sozialgerichtlichen Verfahren im Rechtsstreit um die Übernahme der Kosten für eine Versorgung mit Zahnersatz

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.04.2020 - Aktenzeichen L 7 AS 21/20 B

DRsp Nr. 2020/9474

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II Notwendige Beiladung des Sozialhilfeträgers im sozialgerichtlichen Verfahren im Rechtsstreit um die Übernahme der Kosten für eine Versorgung mit Zahnersatz

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 26.11.2019 aufgehoben.

Normenkette:

SGG § 75 Abs. 2 Alt. 2; SGG § 172 Abs. 1; SGG § 172 Abs. 2; SGB II; SGB XII;

Gründe

I.

Die Klägerin wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen die Aufhebung der Beiladung des Sozialhilfeträgers zu einem gegen den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende gerichteten Klageverfahren.