Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 26.11.2019 aufgehoben.
I.
Die Klägerin wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen die Aufhebung der Beiladung des Sozialhilfeträgers zu einem gegen den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende gerichteten Klageverfahren.
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