Die Berufung der Kläger gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dortmund vom 28.08.2018 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darum, ob der Beklagte Kinderbetreuungskosten zu übernehmen hat.
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