Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 23. Juli 2015 - L
Die Beteiligten haben einander auch für das Revisionsverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
I
Streitig sind höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II in dem Zeitraum vom 1.10.2012 bis zum 31.3.2013.
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