Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Zwischen den Beteiligten ist die vorläufige Gewährung höherer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) für die Zeiträume von Mai bis Oktober 2022 und von November 2022 bis April 2023 streitig.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|