Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. November 2018 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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Umstritten ist die Bewilligung von Alg II für September und Oktober 2013.
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