SG Itzehoe, vom 20.09.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 2 AS 1472/13
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB IIAngemessenheit der Leistungen für Unterkunft und HeizungMaßgeblichkeit der Anzahl der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft und nicht der Haushaltsmitglieder
LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.11.2018 - Aktenzeichen L 3 AS 175/16
DRsp Nr. 2019/7253
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB IIAngemessenheit der Leistungen für Unterkunft und HeizungMaßgeblichkeit der Anzahl der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft und nicht der Haushaltsmitglieder
Im Recht des SGB II ist nicht auf die Anzahl der Mitglieder eines Haushalts, sondern der Bedarfsgemeinschaft abzustellen, denn die Frage der Angemessenheit kann stets nur im Hinblick auf den Leistungsberechtigten nach dem SGB II und den mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen beantwortet werden.
Tenor
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