LSG Hamburg - Urteil vom 26.06.2020
L 4 AS 291/19
Normen:
SGB II § 21 Abs. 4; SGB II § 23 Nr. 4; SGB XII § 30 Abs. 1 Nr. 2; SGG § 94;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 26.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 24 AS 1686/17

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB IIAnforderungen an die Überprüfbarkeit von Sanktionsbescheiden im sozialgerichtlichen VerfahrenVoraussetzungen für einen Anspruch auf Gewährung eines Mehrbedarfs für erwerbsfähige behinderte Leistungsberechtigte

LSG Hamburg, Urteil vom 26.06.2020 - Aktenzeichen L 4 AS 291/19

DRsp Nr. 2020/13553

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II Anforderungen an die Überprüfbarkeit von Sanktionsbescheiden im sozialgerichtlichen Verfahren Voraussetzungen für einen Anspruch auf Gewährung eines Mehrbedarfs für erwerbsfähige behinderte Leistungsberechtigte

Die Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 21 Abs. 4; SGB II § 23 Nr. 4; SGB XII § 30 Abs. 1 Nr. 2; SGG § 94;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 30. Juni 2017. Ferner rügt er das Vorgehen des Beklagten unter verschiedenen Gesichtspunkten.