LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 04.06.2020
L 7 AS 1877/19
Normen:
SGB II § 19 Abs. 2 S. 1; SGB II § 28 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; SchulG NRW § 100 Abs. 1 S. 2; SchulG NRW § 100 Abs. 3 S. 1-2;
Vorinstanzen:
SG Gelsenkirchen, - Vorinstanzaktenzeichen 33 AS 3219/18

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB IIAnforderungen an die Kostenübernahme für eine mehrtägige Schulfahrt - hier der Feldmessfahrt einer Ersatzschule in Nordrhein-Westfalen

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.06.2020 - Aktenzeichen L 7 AS 1877/19

DRsp Nr. 2021/16480

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II Anforderungen an die Kostenübernahme für eine mehrtägige Schulfahrt – hier der Feldmessfahrt einer Ersatzschule in Nordrhein-Westfalen

Bei der Feldmessfahrt als integraler Bestandteil des Unterrichts einer staatlich genehmigten Ersatzschule in freier Trägerschaft in Nordrhein-Westfalen handelt es sich um eine Klassenfahrt im Sinne von § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB II.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 09.10.2019 wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten der Klägerin auch im Berufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 19 Abs. 2 S. 1; SGB II § 28 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; SchulG NRW § 100 Abs. 1 S. 2; SchulG NRW § 100 Abs. 3 S. 1-2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten im Berufungsverfahren über die Kostenübernahme für eine mehrtägige Schulfahrt.