Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 27.09.2017 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um einen Anspruch der Klägerin auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) für die Monate Januar und Februar 2013.
Die 1963 geborene Klägerin bezog von dem Beklagten seit 2005 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, wobei der Beklagte (vor dem Hintergrund einer Diabeteserkrankung der Klägerin) einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung anerkannte.
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