Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 27. November 2013 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Klägerin begehrt vom beklagten Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Förderung einer Maßnahme zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (i.F.: KJP).
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