Auf die Beschwerde der Antragsteller zu 1) und zu 2) wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 19.03.2020 geändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, der Antragstellerin zu 2) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts von März 2020 bis Juni 2020 nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu zahlen. Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller zu 1) Leistungen für die Mietkaution iHv 1500 EUR als Darlehen zu zahlen. Der Antragsgegner hat die Kosten der Antragsteller zu 1) und 2) zu erstatten.
I.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|