SG Hannover, vom 20.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 48 AS 886/05
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für Schüler
LSG Niedersachsen, Beschluß vom 14.02.2006 - Aktenzeichen L 9 AS 19/06 ER
DRsp Nr. 2007/20274
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für Schüler
Die Grundregel des § 7 Abs. 5 S. 1 SGB II findet keine Anwendung auf Auszubildende, die aufgrund von § 2 Abs. 1aBAföG keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]