Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 20.11.2018 wird zurückgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander auch in dem Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes gemäß § 27 SGB II für die Zeit von April 2017 bis August 2018.
Die 1989 geborene Klägerin besuchte von August 2007 bis Juli 2009 ein Berufskolleg in D und erwarb die Fachhochschulreife. Von August 2009 bis Oktober 2015 ging sie einem Bachelor-Studium der Betriebswirtschaftslehre nach. Mit Wirkung vom 15.10.2015 wurde sie im Alter von 26 Jahren und nach insgesamt nach 13 Semestern Studiendauer exmatrikuliert, nachdem sie die Modulprüfung "externes Rechnungswesen" zum dritten Mal nicht bestanden hatte.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|