SG Karlsruhe, vom 12.08.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 12 AS 1027/14
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB IIAnforderungen an eine Umkehr der Beweislast bei Aufhebungs- und RücknahmeentscheidungenKeine Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht im sozialgerichtlichen VerfahrenZulässigkeit der Durchführung einer Beweisaufnahme in einem nicht-öffentlichen Erörterungstermin
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.03.2018 - Aktenzeichen L 7 AS 3754/15
DRsp Nr. 2018/5532
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB IIAnforderungen an eine Umkehr der Beweislast bei Aufhebungs- und RücknahmeentscheidungenKeine Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht im sozialgerichtlichen VerfahrenZulässigkeit der Durchführung einer Beweisaufnahme in einem nicht-öffentlichen Erörterungstermin
1. Zur Beweislastumkehr bei Aufhebungs- und Rücknahmeentscheidungen, die auf Umständen beruhen, die in der Sphäre des Leistungsempfängers liegen.2. Es besteht keine Pflicht des Gerichts, einen Zeugen über sein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 384 Nr. 2 ZPO zu belehren.3. Eine Beweisaufnahme darf auch in einem nicht-öffentlichen Erörterungstermin durchgeführt werden.
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