Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (im Folgenden: Antragstellerin) begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Bewilligung weiterer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) für den Bewilligungszeitraum von April bis September 2015 in einer beantragten Gesamthöhe von 1.110,00 EUR.
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