Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 26. August 2009 aufgehoben und der Rechtsstreit an das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen zurückverwiesen.
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Der Kläger begehrt von dem Beklagten im Wege eines Überprüfungsantrages höhere Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).
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