Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 9. Juli 2020 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat der Klägerin auch ihre außergerichtlichen Kosten für das Revisionsverfahren zu erstatten.
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Im Streit steht ein Zuschuss iHv 771 Euro für die Erstausstattung einer Wohnung.
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