Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 23.02.2018 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt eine Beihilfe zur Anschaffung von Winterbekleidung.
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