Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Juni 2020 und des Sozialgerichts Berlin vom 15. August 2018 sowie der Bescheid vom 8. Juli 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8. Oktober 2015 geändert. Der Beklagte wird verpflichtet, den Bescheid vom 26. Juni 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 21. August 2014 zu ändern und verurteilt, der Klägerin für ihr Kind L für die Zeit vom 18. Juni 2014 bis 31. Dezember 2014 monatlich 35 Euro und vom 1. Januar 2015 bis 31. Juli 2015 monatlich 40 Euro sowie für ihr Kind T für die Zeit vom 1. August 2014 bis 31. Dezember 2014 monatlich 35 Euro und vom 1. Januar 2015 bis 17. Juni 2016 monatlich 40 Euro zu zahlen.
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens zu 1/3.
Im Übrigen haben die Beteiligten einander keine Kosten zu erstatten.
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