LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 17.06.2020
L 4 AS 709/15
Normen:
SGB II § 15 Abs. 1 S. 6; SGB II § 20; SGB II § 31 Abs. 1 S. 2-3; SGB II § 31a Abs. 1 S. 1-2; SGB II § 32 Abs. 1; SGB II § 59; SGB III § 309; SGB X § 39 Abs. 2; SGG § 54 Abs. 1 S. 1; SGG § 123; SGG § 131 Abs. 1 S. 3; SGG § 140; GG;
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, vom 02.12.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 27 AS 2872/13

Anspruch auf Leistungen nach dem SGB IIEntscheidung im Berufungsverfahren bei versehentlich nicht erschöpfender Entscheidung des Gerichts über den RechtsstreitAnforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis für die Fortführung einer Anfechtungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren gegen einen Sanktionsbescheid wegen wiederholter Verletzungen von Pflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung nach einer Rücknahme des angegriffenen SanktionsbescheidsUnzulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage bei fehlender Wiederholungsgefahr im Hinblick auf die Verfassungswidrigkeit einer Leistungsminderung im Fall einer ersten wiederholten Verletzung einer MitwirkungspflichtRechtmäßigkeit einer Kürzung der Regelleistung aufgrund von MeldeversäumnissenAnforderungen an die wirksame Bekanntgabe und hinreichende Bestimmtheit einer Meldeaufforderung

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.06.2020 - Aktenzeichen L 4 AS 709/15

DRsp Nr. 2020/17128

Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II Entscheidung im Berufungsverfahren bei versehentlich nicht erschöpfender Entscheidung des Gerichts über den Rechtsstreit Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis für die Fortführung einer Anfechtungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren gegen einen Sanktionsbescheid wegen wiederholter Verletzungen von Pflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung nach einer Rücknahme des angegriffenen Sanktionsbescheids Unzulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage bei fehlender Wiederholungsgefahr im Hinblick auf die Verfassungswidrigkeit einer Leistungsminderung im Fall einer ersten wiederholten Verletzung einer Mitwirkungspflicht Rechtmäßigkeit einer Kürzung der Regelleistung aufgrund von Meldeversäumnissen Anforderungen an die wirksame Bekanntgabe und hinreichende Bestimmtheit einer Meldeaufforderung

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 15 Abs. 1 S. 6; SGB II § 20; SGB II § 31 Abs. 1 S. 2-3; SGB II § 31a Abs. 1 S. 1-2; SGB II § 32 Abs. 1; SGB II § 59; SGB III § 309; SGB X § 39 Abs. 2; SGG § 54 Abs. 1 S. 1; SGG § 123; SGG § 131 Abs. 1 S. 3; SGG § 140; GG;

Tatbestand: